Ab dem 28. Juni 2025 wird die digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen in Deutschland...
Digitale Barrierefreiheit wird ab 28. Juni 2025 Pflicht – ist Ihr Unternehmen vorbereitet?
Ab dem 28. Juni 2025 gilt in der EU: Websites und digitale Services müssen barrierefrei sein.
Grundlage dafür ist der European Accessibility Act (EAA), der mit dem deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz(BFSG) konkret umgesetzt wird.
Wer ist betroffen? Machen Sie den Schnellcheck:
Wenn Sie eine dieser Fragen mit Ja beantworten, müssen Sie handeln:
✅ Sie verkaufen online Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher*innen?
✅ Sie betreiben eine Website oder App für Verbraucher*innen?
✅ Ihr Unternehmen hat mehr als 10 Mitarbeitende oder > 2 Mio. € Jahresumsatz?
Dann sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre digitalen Angebote bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten.
Was bedeutet das konkret?
Das BFSG nimmt Bezug auf internationale Standards wie EN 301 549 und die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1). Wer die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert Bußgelder, Abmahnungen und Reputationsverluste.
Doch es gibt auch gute Nachrichten: Wer rechtzeitig handelt, sichert sich nicht nur Compliance, sondern auch Wettbewerbsvorteile.
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Welche Unternehmen betroffen sind
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