Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – und mit ihm die Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit.
Für viele Unternehmen ist das der letzte Moment, um rechtzeitig zu reagieren. Wer die Vorgaben nicht umsetzt, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und Imageverlust.
Das BFSG setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote nach den Standards EN 301 549 und WCAG 2.1 barrierefrei zu gestalten.
Betroffen sind unter anderem:
Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten oder über 2 Mio. € Jahresumsatz
Alle, die Webseiten oder Apps für Verbraucher*innen betreiben
Online-Händler und Plattformen mit B2C-Angeboten
Auch internationale Anbieter, die Produkte oder Services in die EU verkaufen, müssen diese Anforderungen erfüllen.
Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände
Bußgelder durch Aufsichtsbehörden
Verlust von Vertrauen bei Kund*innen
Reputationsschäden und rechtliche Unsicherheit
Barrierefreiheit ist nicht nur gesetzliche Pflicht – sie verbessert Ihre digitale Präsenz:
15 % mehr Zielgruppe durch bessere Zugänglichkeit
Besseres SEO-Ranking durch strukturierte, verständliche Inhalte
Optimiertes Nutzererlebnis für alle – auch mobil und im Alltag
Rechtssicherheit und Wettbewerbsvorteile gegenüber untätigen Mitbewerbern
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Die Frist rückt immer näher – und mit ihr das Zeitfenster zum unkomplizierten Umsetzen. Wer erst nach dem 28. Juni 2025 reagiert, handelt unter Druck und droht teure Fehler zu machen.